Unsere Konditionen
Honorar
Unsere Dienstleistungen werden grundsätzlich auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Unser Stundenansatz hängt vom Interessenwert und vom Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit ab. Hinzu kommen noch eine Kleinkostenpauschale von 3% sowie die Mehrwertsteuer, während der Sekretariatsaufwand im Stundenansatz enthalten ist. Effektive Barauslagen wie Reisespesen werden separat in Rechnung gestellt.
Pauschalen
Für Unternehmen mit fortwährendem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit, gegen eine vereinbarte Pauschale juristische Dienstleistungen zu beziehen. Dieser zuverlässige und speditive Service kann wesentlich kostengünstiger als die Anstellung hausinterner Juristen sein.
Rechnungstellung
In der Regel wird eine Akontozahlung vereinbart. Bei langwierigen oder besonders aufwendigen Fällen sowie auf Ihren Wunsch hin erfolgen Teilabrechnungen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, kontaktieren Sie diese bitte vorab und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung den Rechtsstreit abdeckt und ob Sie selber einen Anwalt mandatieren dürfen (freie Anwaltswahl). Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig um eine schriftliche Kostengutsprache, damit später unangenehme Überraschungen vermieden werden.
Unentgeltliche Rechtspflege
Verfügen Sie nicht über genügend finanzielle Mittel, um einen Rechtsvertreter und die Kosten der Prozessführung bezahlen zu können, so können wir beim zuständigen Gericht ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen. Eventuell werden die Kosten des Verfahrens und des Rechtsvertreters dann einstweilen aus der Gerichtskasse bezahlt. Voraussetzungen sind in jedem Fall Mittellosigkeit und Erfolgsaussichten in der Streitsache selbst.